Kanalbauer/-innen erstellen und sanieren Abwasserkanäle und die dazugehörigen Bauwerke wie z.B. Schächte und Regenrückhaltebecken.
So kann das Abwasser unterirdisch zu den Kläranlagen fließen. Die Kanalbauer/-innen leisten somit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Natur und unserer Gesundheit.
Dies ist eine gigantische Aufgabe, da das öffentliche Kanalnetz in der BRD rund 400.000 km umfasst, von denen rund 15 % sanierungsbedürftig sind.
Einrichtung und Sicherung von Baustellen, so dass niemand gefährdet wird und die Bauarbeiten reibungslos durchgeführt werden können.
Aushub von Baugruben und Gräben und Sicherung der Erdwände gegen Einsturz
Verlegen der Rohrleitungen. Dies setzt die Kenntnis der verschiedenen Rohrmaterialien (wie z.B. Steinzeug, Kunststoffe oder Gusseisen) und Dichtungssysteme voraus. Auch bei schlechtem Baugrund müssen die Rohre so verlegt werden, dass sie sich während der verlangten Lebensdauer des Kanals (80 bis 100 Jahre!) nicht verschieben, nicht brechen oder undicht werden. Für diese schwierige Aufgabe stehen den Kanalbauer/-innen moderne Maschinen und Hilfsmittel zur Verfügung, wie Rohrverlegehaken zum Transport der Rohre und Kanalbaulaser zum Ausrichten der Rohre.
Alternativ können die Rohre auch von einer Baugrube aus unterirdisch vorgepresst werden.
Errichtung der zur Rohrleitung gehörenden Bauwerke (z.B. Schächte) an Ort und Stelle oder aus Fertigteilen.
Dazu benötigen die Kanalbauer/-innen unter anderem Fertigkeiten im Stahlbeton- und Mauerwerksbau sowie in der Beschichtung von Bauwerken z.B. mit Spaltklinkern
Anschluss der Einleiter (z.B. der Häuser) an den Kanal
Verfüllen und Verdichten der Gräben nach Fertigstellung der Rohrleitung
Nachweis der Dichtheit des Kanals
Wiederherstellung der Straßendecke
Die Ausbildung zum Tiefbaufacharbeiter im Kanalbau dauert 2 Jahre, die Ausbildung zum Kanalbauer dauert 3 Jahre (2 Jahre für Abiturienten und Umschüler). Es besteht die Möglichkeit, die Ausbildung bei guten Leistungen zu verkürzen. Ein Tiefbaufacharbeiter kann nach bestandener Abschlussprüfung seine Ausbildung um ein Jahr verlängern, um Kanalbauer zu werden.
Während der Ausbildung ist man abwechselnd im Betrieb, auf dem Lehrbauhof und in der Berufsschule.
Tiefbaufacharbeiter/innen und Kanalbauer/innen aus dem Regierungsbezirk Münster besuchen je nach Kammerzugehörigkeit ihres Ausbildungsbetriebes eines der folgenden Ausbildungszentren:
Die Lehrbauhöfe wurden geschaffen, damit auch Auszubildende aus spezialisierten Betrieben alle Techniken ihres Berufes erlernen. Hier finden auch die praktischen Prüfungen statt. (siehe auch unter www.lbh-muenster.de).
Gegenstand der Ausbildung der Kanalbauer/-innen sind laut Ausbildungsordnung zumindest die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Die überbetriebliche Ausbildung findet wie der Unterricht an der Berufsschule in Blockform statt.
Der Unterricht der Berufsschule findet in 3 bis 4 Blöcken pro Jahr statt, die in der Regel 3 bis 4 Wochen dauern.
In der Berufsschule werden die nötigen theoretischen Kenntnisse vermittelt. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Unterrichtsfächer an der Berufsschule:
Die Fächer Baustoff- und Baukonstruktionstechnik sowie Bautechnische Kommunikation sollen kurz am Beispiel der Verlegung eines Betonrohres in einem offenen Graben dargestellt werden:
In der Baustoff- und Baukonstruktionstechnik werden zunächst die Eigenschaften der verschiedenen Rohrwerkstoffe erarbeitet, um eine materialgerechte und objektbezogene Auswahl des Rohrwerkstoffes zu ermöglichen.
Ausgehend von Bauschäden werden der fachgerechte Transport, die Lagerung und der Einbau der Rohre geplant.
Zur Bautechnischen Kommunikation gehören das Lesen der Kanalpläne, die Anwendung der Richtlinien und der Verlegeanleitung des Rohrherstellers, die Anfertigung der erforderlichen Skizzen und Zeichnungen (z.B. ein Querschnitt des Grabens) sowie die Ermittlung des Baustoffbedarfs.
Verteilung der Lernfelder auf die Unterrichtsjahre
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
Beispiele für in der Berufsschule bearbeitete Projekte
Die Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil
Tiefbaufacharbeiter/-innen
Die Zwischenprüfung der Tiefbaufacharbeiter/-innen soll am Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden. Beispiele für praktische Aufgaben sind das Herstellen von Pflasterdecken und Plattenbelägen aus künstlichen Steinen oder das Herstellen eines Mauerwerkskörpers.
Die Abschlussprüfung der Tiefbaufacharbeiter/-innen findet am Ende der Ausbildung, also nach zwei Jahren statt. Gegenstand der praktischen Prüfung kann z.B. das Herstellen eines Schachtunterteils aus Mauerwerk sein. Die schriftliche Prüfung besteht aus den Bereichen Kanalbauarbeiten, Bauwerke im Tiefbau und Wirtschafts- und Sozialkunde.
Kanalbauer/-innen
Die Zwischenprüfung der Kanalbauer/-innen soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung, also nach drei Jahren statt. Gegenstand der praktischen Prüfung kann z.B. das Einmessen einer Kanalisationsanlage sowie das Verlegen und der Einbau von Entwässerungsrohren einschließlich des Herstellens eines Anschlusses sein.
Die schriftliche Prüfung besteht aus den Bereichen Kanalbau, Baugruben und Wasserhaltung und Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zusätzlich zum Berufsabschluss als Tiefbaufacharbeiter/-in im Kanalbau oder als Kanalbauer/-in kann man auf der Berufsschule den Berufsschulabschluss erwerben, der Voraussetzung für den Besuch der Fachschule für Technik ist. Außerdem kann man den Hauptschulabschluss oder sogar die Fachoberschulreife erhalten. Die Fachoberschulreife ermöglicht nach dem einjährigen Besuch der Fachoberschule Bau (z.B. an unserem Berufskolleg) (Hier Link zur FOS) das Studium an der Fachhochschule.
Bei Interesse besteht die Möglichkeit, ausbildungsbegleitend Betriebsassistent/-in im Handwerk zu werden.
Weitere Informationen zum Beruf
Info der Bundesagentur für Arbeit
Mindener Straße 11
48145 Münster
Tel.: 0251/392905-0
Fax: 0251/392905-28
Montag bis Donnerstag
07.30 bis 12.00 Uhr und
12.45 bis 15.00 Uhr
Freitag
07.30 bis 13.00 Uhr