Straßenwärter/in

DER BERUF

Straßen, Autobahnen und Parkplätze sowie die dazugehörigen Grünflächen und Straßenbauwerke wie z.B. Brücken müssen regelmäßig kontrolliert, gewartet und instand gehalten werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Straßenwärter/innen stellen z.B. Gefahrenquellen wie Schlaglöcher, verblasste Markierungen oder bröckelnde Fahrbahnränder fest. Beschädigte oder abgenutzte Stellen setzen sie instand. Sie säubern verschmutzte Fahrbahnen, Leitpfosten oder Verkehrszeichen. Außerdem reinigen und warten sie Entwässerungseinrichtungen, stellen Verkehrszeichen auf, bessern Fahrbahnmarkierungen aus, schneiden Bäume und Sträucher zurück und mähen Grünstreifen. Zu ihren Aufgaben gehört auch das Absichern von Baustellen und Unfallstellen. Im Winter führen sie Räum- und Streudienste durch.

Straßenwärter/innen haben folgende Aufgaben:

  1. Arbeitsabläufe planen und kontrollieren
  2. Arbeitsstellen einrichten, absichern und räumen
  3. Geräte, z.B. zur Fahrbahnmarkierung, zum Schneiden von Bäumen, zum Ausführen von Bitumen-oder Asphaltarbeiten sowie Materialien und Warngeräte zur Arbeitsstelle transportieren
  4. Warngeräte zur Absicherung aufstellen und Fahrzeuge zum Schutz der im Verkehrsraum arbeitenden Straßenwärter/innen mit Sicherheitskennzeichnungen versehen
  5. Unfallstellen absichern
  6. die notwendigen Verkehrszeichen und Absperreinrichtungen aufbauen
  7. Unfallmeldungen erstellen und ggf. Erste Hilfe leisten
  8. Unfallstellen räumen
  9. im Winterdienst Streugut zusammenstellen und z.B. mit Kraftfahrzeugen, die mit Streuautomaten und Schneepflügen ausgerüstet sind, aufbringen
  10. Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an Bauwerken und Straßen durchführen
  11. Straßen, Parkplätze, Rad- und Gehwege sowie Brücken regelmäßig auf ihren Zustand kontrollieren
  12. Baumaterialien auswählen, prüfen und lagern
  13. Bau- und Bauerhaltungsmaßnahmen im Mauer- und Stahlbetonbau an Bauwerken durchführen
  14. Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen im Tiefbau an Straßen und Straßennebenanlagen durchführen, z.B. Schäden durch Einbringen von bituminösem Mischgut beheben
  15. Fahrbahnmarkierungen auftragen bzw. ausbessern
  16. Grünflächen anlegen und pflegen
  17. Grasschnittarbeiten an fahrbahnnahen Grasflächen durchführen
  18. Sträucher und Bäume pflanzen, pflegen, kontrollieren, fachgerecht zurückschneiden und ggf. fällen
  19. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anbringen und warten
  20. Verkehrszeichen aufstellen und sicher befestigen
  21. Lichtzeichenanlagen warten, Störungen beseitigen, Glühbirnen in regelmäßigen Abständen austauschen und Gläser reinigen
  22. Verkehrssicherungs- und Telematiksysteme kontrollieren und die Behebung eventueller Störungen veranlassen
  23. Entwässerungseinrichtungen reinigen und instand halten
  24. Entwässerungseinrichtungen der Straßen warten und reinigen, damit Oberflächenwasser von den Fahrbahnen abfließen kann
  25. kleinere Schäden beseitigen, z.B. Blockaden beseitigen, defekte Rohre austauschen.

Voraussetzungen

Es wird kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt. Man sollte eine gute Auffassungsgabe, hohes Verantwortungsbewusstsein, technisches Verständnis und handwerkliches Geschick haben. Teamfähigkeit und Flexibilität sind eine weitere Voraussetzungen.

Im Einzelnen sind die folgende Neigungen und Interessen vorteilhaft:

  1. Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen
  2. Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (Lesen und Anfertigen von Skizzen, Aufstellen von Verkehrsschildern, Anlegen von Grünflächen)
  3. Durchschnittliches räumliches Vorstellungsvermögen
  4. Durchschnittliches technisches Verständnis (Umgehen mit Fahrzeugen und Geräten)
  5. Durchschnittliche praktische Anstelligkeit (Umgehen mit Werkzeugen und Baumaschinen) 

Berufliche Qualifikationen und Kompetenzen

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung tragen Sie die Berufsbezeichnung Straßenwärter/in. Es ergeben sich Einsatzmöglichkeiten im öffentlichen Dienst und in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft. Eine weitere zwingende Zugangsvoraussetzung für die berufliche Tätigkeit ist der Führerschein für Pkw und Lkw. Der Erwerb des Führerscheins Klasse CE ist Teil der Ausbildung und erfolgt im 3. Ausbildungsjahr.

Die folgende Liste enthält eine Auswahl der wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse. Die Auswahl dieser berufsbezogenen Kompetenzen erfolgt auf Basis der Ausbildungsordnung.

  1. Kernkompetenzen, die man während der Ausbildung erwirbt:
  2. Fahrbahnmarkieren
  3. Straßenunterhaltung
  4. Überwachungsaufgaben
  5. Verkehrseinrichtungen und -flächen reinigen
  6. Verkehrssicherung
  7. Weitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:
  8. Baugeräteführung, Baumaschinenführung
  9. Baustelleneinrichtung
  10. Betonieren
  11. Drainagearbeiten, Rohrverlegungen
  12. Garten-, Grünflächenpflege
  13. Gefahrenabwehr (Prävention)
  14. Montage (Metall, Anlagenbau)
  15. Pflastern
  16. Streckenüberwachung
  17. Verkehrsanlagentechnik
  18. Wartung, Reparatur, Instandhaltung, Winterdienst
 
 

Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten

Der erfolgreiche Einstieg in den Beruf ist erst der Anfang: Eine Voraussetzung für den beruflichen Erfolg ist es, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben und das eigene Fachwissen laufend zu ergänzen, zu vertiefen und an neue Entwicklungen anzupassen. Andere Perspektiven im Berufsleben können sein, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.
Weiterentwicklungen in der Verkehrstechnik sowie im Straßenbau sind Herausforderungen, denen sich Straßenwärter und Straßenwärterinnen immer wieder neu stellen müssen.
Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht von Straßen- und Pflasterbau über Baumaschinenführung bis hin zu Arbeitsschutz und -sicherheit. Auch wenn sich Straßenwärter und Straßenwärterinnen auf Einsatzgebiete spezialisieren möchten, finden sie vor allem in der Strecken- oder Verkehrsüberwachung und im Bedienen von Spezialfahrzeugen entsprechende Angebote.
Wer sich das Ziel gesetzt hat, beruflich voranzukommen, kann ebenso aus einer Palette an Angeboten zur Aufstiegsweiterbildung auswählen. Nahe liegend ist es, die Prüfung als Straßenwärtermeister/in abzulegen.
Damit nicht zu viel Zeit auf der Strecke bleibt, werden Vorbereitungslehrgänge auf Weiterbildungsprüfungen teilweise auch in Form von E-Learning/Blended Learning angeboten. Hier lernen die Teilnehmer/innen jedoch nicht ausschließlich alleine am Computer. Während des Lehrgangs stehen sie in der Regel in Kontakt mit einem Dozenten, der für inhaltliche und technische Fragen zur Verfügung steht.
Straßenwärter und Straßenwärterinnen, die eine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Bereich Verkehrsbau erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist übrigens auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Vorausgesetzt werden je nach Bundesland verschiedene berufliche Qualifikationen. Weitere Informationen 

Betrieblicher Teil der Ausbildung

Straßenwärter/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im öffentlichen Dienst angeboten. Die Ausbildung wird in betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten durchgeführt. Ausbildungsbetriebe für die betriebliche Ausbildung sind die Autobahn- und Straßenmeistereien, Kreise, Städte und Gemeinden. Die überbetriebliche Ausbildung findet in der DEULA Warendorf und Lehrbauhof Münster statt. Der Lehrbauhof Münster ist eine überbetriebliche Ausbildungsstätte für Bauberufe in Trägerschaft der Baugewerbe–Innung Münster. Vorrangige Aufgabe ist die bestmögliche Praxisausbildung von Auszubildenden.

Das in Nordrhein-Westfalen gültige Ausbildungssystem (die Stufenausbildung) sieht vor, dass ein Auszubildender neben der betrieblichen Ausbildung in seinem Ausbildungsbetrieb wochenweise Unterricht an einem Berufskolleg erhält und wochenweise eine überbetriebliche (= über die betriebliche Ausbildung hinaus ergänzende, praktische) Unterweisung im Lehrbauhof genießt.

1. Ausbildungsjahr
Die überbetriebliche Ausbildung im 1. Ausbildungsjahr umfasst insgesamt 8 Wochen. Davon vermitteln die Ausbildungszentren der Bauindustrie folgende Gewerke:

  • 1. Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen I (Vermessung I) – Dauer: 1 Woche
  • 2. Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen I (Pflastern I) – Dauer: 1 Woche
  • 3. Durchführen von Bau – und Instandhaltungsarbeiten an Straßen II (Pflastern II) – Dauer: 1 Woche
  • 4. Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken I (Mauern I) – Dauer: 1 Woche
  • 5. Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken II (Mauern II) – Dauer: 1 Woche
  • 6. Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken III (Beton- und Stahlbetonbau) – Dauer: 1 Woche

Die DEULA vermittelt im 1. Ausbildungsjahr folgende Gewerke:

  • 1. Errichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen, Sichern und Räumen von Unfallstellen, sonstige Verkehrssicherung I (Erste-Hilfe-Kurs) – Dauer: 0,4 Wochen (2 Tage)
  • 2. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen I (Verkehrstechnik I) – Dauer: 0,6 Wochen (3 Tage)
  • 3. Durchführung von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken (Betoninstandsetzung) – Dauer: 1 Woche

2. Ausbildungsjahr
Die überbetriebliche Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr umfasst 7 Wochen. Davon vermitteln die Ausbildungszentren der Bauindustrie und des Baugewerbes folgende Gewerke:

  • 1. Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen II (Vermessung II) – Dauer: 1 Woche
  • 2. Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen III (Pflastern III) – Dauer: 1 Woche
  • 3. Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen IV (Pflastern IV) – Dauer: 1Woche
  • 4. Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen V (Pflastern V) – Dauer: 1Woche
  • 5. Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen VI (Verlegen von Entwässerungsleitungen) – Dauer: 1 Woche

Die DEULA vermittelt folgende Gewerke:

  • 1. Anlegen und Pflegen von Grünflächen I (Grünpflege I) – Dauer: 1 Woche
  • 2. Anbringen und Instandhalten von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksysteme – Dauer: 0,6 Wochen (3 Tage)
  • 3. Errichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen, Sichern und Räumen von Unfallstellen, sonstige Verkehrssicherung II (RSA-Schein) – Dauer: 0,4 Wochen (2 Tage)

3. Ausbildungsjahr
Die überbetriebliche Ausbildung im 3. Ausbildungsjahr dauert 7 Wochen und wird ausschließlich bei der DEULA vermittelt. Folgende Gewerke werden in diesem Jahr vermittelt:

  1. 1. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen II (Verkehrstechnik II – Radladerschein/Kanalinspektion) – Dauer: 1 Woche
  2. 2. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen III (Verkehrstechnik III – Führerschein Klasse CE) – Dauer: 3 Wochen
  3. 3. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen IV (Verkehrstechnik IV – Motorsägenkettenschein) – Dauer: 1 Woche
  4. 4. Anlegen und Pflegen von Grünflächen II (Grünpflege II – Sachkundenachweis Pflanzenschutz) – Dauer: 1 Woche
  5. 5. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen V (Verkehrstechnik V) – Dauer: 1 Woche 

Schulischer Teil der Ausbildung

Für die schulische Ausbildung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/in sind die Berufsschulen in Bielefeld – Kempen – Köln – Münster – Siegen – Unna zuständig. Der Unterricht findet an einem oder zwei Tagen je Woche statt (Teilzeitform) und dauert in der Regel 7-8 Unterrichtsstunden.

Unterrichtsfächer

Berufsbezogener Lernbereich: Wirtschafts- und Betriebslehre / Bauwerksinstandhaltung / Verkehrsflächeninstandhaltung  / Straßenverkehrssicherung
Berufsübergreifender Bereich: Deutsch/Kommunikation / Religionslehre / Sport/Gesundheitsförderung / Politik/Gesellschaftslehre

Auf die Unterrichtsfächer verteilen sich auf die folgenden Lernfelder:

  1. Erfassen der verkehrs- und wege- rechtlichen Bestimmungen
  2. Instandhalten einer Pflasterfläche
  3. Herstellen eines Bauteiles aus Stahlbeton
  4. Mauern eines Baukörpers
  5. Instandhalten von Bauteilen aus Holz und Metall
  6. Planen einer Straße
  7. Beschildern und Markieren von Straßen
  8. Absichern von Arbeits- und Gefahrstellen
  9. Instandhalten eines Erdbauwerkes
  10. Anlegen und Pflegen von Grünflächen
  11. Instandhalten von Entwässerungseinrichtungen
  12. Instandhalten von Verkehrsflächen aus Asphalt
  13. Instandhalten von Bauwerken und Betonfahrbahnen
  14. Durchführen des Winterdienstes 

Abschlussprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist gem. §25 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Durch die Abschlussprüfung wird nach der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin festgestellt, ob die Prüfungsteilnehmer die erforderlichen Fertigkeiten beherrschen, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzen und mit dem im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff vertraut sind.

Weitere Informationen zum Beruf
Info der Bundesagentur für Arbeit 

Information

Weitere Informationen zum Unterricht finden Sie unter Service.